<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Form von Verträgen-Archiv - Klartext &amp; Kleingedrucktes</title>
	<atom:link href="https://kanzlei-niesert.de/tag/form-von-vertraegen/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://kanzlei-niesert.de/tag/form-von-vertraegen/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Jul 2026 15:18:04 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0</generator>

<image>
	<url>https://kanzlei-niesert.de/wp-content/uploads/2021/06/cropped-favicon_kanzlei-32x32.png</url>
	<title>Form von Verträgen-Archiv - Klartext &amp; Kleingedrucktes</title>
	<link>https://kanzlei-niesert.de/tag/form-von-vertraegen/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Verträge abschließen</title>
		<link>https://kanzlei-niesert.de/vertraege-abschliessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Claudia Niesert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jul 2026 08:52:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verträge]]></category>
		<category><![CDATA[Form von Verträgen]]></category>
		<category><![CDATA[mündlicher Vertrag nichtig]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag abschließen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kanzlei-niesert.de/?p=609</guid>

					<description><![CDATA[<p>Verträge schließen per Emoji? 🤔 📝 🤑 Ein Daumen-hoch auf WhatsApp kann bedeuten, dass du jetzt einen Vertrag hast. Ein Nicken deinem Gegenüber auch. Klingt verrückt, ist aber juristisch möglich. ⚖️ Wenn duheute morgen beim Bäcker ein Brötchen gekauft hast, hast du schon einen Vertrag abgeschlossen. Und das ganz ohne Papierkram. Verträge kommen nämlich eben [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-niesert.de/vertraege-abschliessen/">Verträge abschließen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-niesert.de">Klartext &amp; Kleingedrucktes</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h1 class="wp-block-heading has-space-grotesk-font-family">Verträge schließen per Emoji? <strong>🤔 📝 🤑</strong></h1>



<p class="has--font-size wp-block-paragraph"><strong>Ein Daumen-hoch auf WhatsApp kann bedeuten, dass du jetzt einen Vertrag hast. Ein Nicken deinem Gegenüber auch. Klingt verrückt, ist aber juristisch möglich. </strong><strong>⚖️</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn duheute morgen beim Bäcker ein Brötchen gekauft hast, hast du schon einen Vertrag abgeschlossen. Und das ganz ohne Papierkram. Verträge kommen nämlich eben nicht immer nur schriftlich zustande. Sie passieren ständig. Die Frage ist nur: <em>wann</em> kommt genau einer zustande kommt – und in welcher Form bindet er dich?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Klartext: Genau darum geht&#8217;s heute.</p>





<h2 class="wp-block-heading">Das Grundprinzip: Angebot + Annahme = Vertrag</h2>



<p class="wp-block-paragraph">So kompliziert das Wort „Vertrag&#8220; klingt, so simpel ist das Prinzip dahinter. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen – ein Angebot und eine Annahme – und fertig ist der Vertrag. Kein Notar nötig, kein Stempel, keine Unterschrift unter drei Zeugen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Willenserklärung sind genau das: du erklärst deinen Willen, indem du z.B. sagst: Ich will drei Körnerbrötchen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Juristinnen streiten sich gerne, ob das Brötchen in der Auslage schon ein Angebot der Bäckerei ist oder erst dein morgendlich genuscheltes: Ich will drei Körnerbrötchen. Im Endeffekt ist es aber in diesem Fall wurscht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Genau diese Einfachheit kann zur Falle werden. Weil viele denken, ohne Unterschrift sei „noch nichts passiert&#8220;. Ist es aber. Ein Ja am Telefon, ein Daumen-hoch-Emoji auf ein Angebot oder eben ein genuscheltes „Ich will drei Körnerbrötchen.“ reicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Grundsatz: Formfreiheit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich gilt in Deutschland bei Verträgen: <strong>Formfreiheit</strong>. Du kannst frei entscheiden, wie du einen Vertrag schließt – und mit wem. Mündlich, schriftlich, per Handschlag, per Klick auf einen Button oder per Kopfnicken. Alles erstmal gleich wirksam.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Trotzdem, ganz ehrlich: Schriftlich ist fast immer die klügere Wahl. Nicht weil&#8217;s das Gesetz so will, sondern weil&#8217;s im Streitfall der einzige Beweis ist, der nicht plötzlich &#8222;anders in Erinnerung&#8220; ist. 🔍 Und Gerichte entscheiden nach der Beweislage.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wichtig zu wissen: Es gibt Ausnahmen von der Formfreiheit. Manche Verträge <em>müssen</em> eine bestimmte Form haben – und wenn du die verpasst, wird&#8217;s richtig unangenehm. Dazu gleich mehr.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die konkreten Formen im Überblick – vom lockeren Chat bis zum Notartermin</h2>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Textform</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">E-Mail, Fax, eine Kopie, ein eingescannter Unterschriftszettel – das alles erfüllt die Textform. Hauptsache lesbar, Hauptsache die Person, die erklärt, ist erkennbar. Eine eigenhändige Unterschrift braucht&#8217;s hier ausdrücklich nicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Beispiel gefällig? Du willst deinen online abgeschlossenen Vertrag widerrufen. Für diesen Widerruf reicht die Textform.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Schriftform</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Unterschrift muss eigenhändig auf dem Dokument selbst stehen. Das Gesetz schreibt das für einige besonders wichtige Verträge oder Willenserklärungen ausdrücklich vor:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Kündigung eines Mietvertrags (§ 568 BGB)</li>



<li>Kündigung eines Arbeitsvertrags (§ 623 BGB)</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Sprich: Deine Kündigung per WhatsApp an den Vermieter oder Arbeitgeber? Rechtlich unwirksam, sorry.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Exkurs: Die Sache mit der digitalen Unterschrift</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Hier verwechseln erstaunlich viele Leute etwas Wichtiges: Eine eingescannte Unterschrift erfüllt <strong>nur die Textform</strong> – nicht die gesetzliche Schriftform nach § 126 BGB. Isso.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die echte Schriftform brauchst du entweder eine eigenhändige Unterschrift auf Papier oder eine <strong>qualifizierte elektronische Signatur (QES)</strong>. Die QES ist rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt – zum Beispiel mit eIDAS-zertifizierten Tools wie D-Trust oder DocuSign. Ein simpler Screenshot deiner Unterschrift, per Bildbearbeitung ins Dokument geklatscht? Das ist nur Textform.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Handschriftliche Form</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Noch strenger: Hier muss das <em>gesamte</em> Dokument von Hand geschrieben sein – nicht nur die Unterschrift. Klassisches Beispiel: das eigenhändige Testament (§ 2247 BGB). Getippt und nur unterschrieben zählt hier nicht. Diese Info kannst du gleich wieder vergessen, das kommt im Business nicht vor, es sei denn, du willst dein Business per Testament vererben.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Notarielle Form</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Königsdisziplin: Beurkundung durch eine Notarin. Pflicht zum Beispiel beim GmbH Gesellschaftsvertrag (aka Satzung). Interessant für dich, wenn du eine UG oder eine GmbH gründen willst.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Elektronische Form</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Schriftlich fixiert und mit qualifizierter Signatur versehen – das ist die elektronische Form, wie du sie zum Beispiel von ElsterOnline bei der Steuererklärung kennst.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was passiert, wenn die Form fehlt?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Kurz und schmerzhaft: <strong>Nichtigkeit</strong> des Vertrages (§ 125 BGB). Fehlt die vorgeschriebene Form, ist der Vertrag unwirksam. Kein Vertrag, keine Ansprüche, keine Rettung durch&#8217;s Gesetz. Da hilft dann auch kein &#8222;aber wir hatten uns doch geeinigt&#8220;.</p>



<div class="kanzlei-exkurs-box">
  <h3>Typisch Juristisch </h3>
  <p>
    Hier kommt mein Lieblingsbeispiel, weil&#8217;s zeigt, wie skurril das Recht sein kann:</p> Ein Schenkungsvertrag muss eigentlich notariell beurkundet werden (§ 518 Abs. 1 BGB).<br>
Jetzt meine Frage: wann <b>hast du</b> zuletzt das Geburtstagsgeschenk für deine Nichte oder deinen Neffen vor der Notarin beurkunden lassen? Eben. Ich auch noch nie. 🤷‍♀️</p> <p>
Tatsächlich gibt&#8217;s bei der Schenkung eine Rettung: Der Formfehler wird geheilt, sobald das Geschenk tatsächlich übergeben wird. Sprich: liest die Nichte das geschenkte Buch bereits mit Inbrunst, musst du nicht mehr zur Notarin gehen.
<br><br>
Bei Grundstücken oder der GmbH Gründung funktioniert dieser Trick allerdings nicht – da bleibt&#8217;s bei der notariellen Beurkundung, Geschenk hin oder her.
  </p>
</div>

<style>
.kanzlei-exkurs-box {
  border-left: 8px solid #fa73a1;
  background: #f4fafb;
  border-radius: 18px;
  padding: 24px;
  margin: 32px 0;
  font-size: 14px;
  line-height: 1.65;
}

.kanzlei-exkurs-label {
  display: inline-block;
  background: #fa73a1;
  color: #ffffff;
  border-radius: 999px;
  padding: 4px 12px;
  margin: 0 0 12px 0;
  font-size: 10px;
  font-weight: 700;
  text-transform: uppercase;
  letter-spacing: 0.08em;
}

.kanzlei-exkurs-box h3 {
  color: #0e5f73;
  margin: 0 0 14px 0;
  font-size: 24px;
}

.kanzlei-exkurs-box p {
  margin: 0 0 10px 0;
}

.kanzlei-exkurs-box p:last-child {
  margin-bottom: 0;
}
</style>



<h2 class="wp-block-heading">Worauf du wirklich achten solltest</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein paar Dinge, die du für dich vielleicht in deinem Alltag als Soloselbständige wichtig sind:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Halt die Kernpunkte schriftlich (nein, nicht das juristische „schriftlich“ sondern das, was wir alle so im Alltag benutzen, d.h. also auch per Mail oder per WhatsApp) fest</strong> – auch wenn&#8217;s rechtlich nicht nötig wäre. Leistung, Preis, Fälligkeit, Kündigungsfristen. Zack, kurz gemailt, fertig – und im Streitfall bist du nicht auf dein Gedächtnis angewiesen. Schreib ruhig ganz konkret: „Darauf ( Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und 4) haben wir uns geeinigt. Falls was nicht stimmt, sag bitte kurz Bescheid, ansonsten führen wir den Auftrag so durch.“</li>



<li><strong>Eingescannte Unterschrift ist KEINE Schriftform</strong>. Für Schriftform brauchst du das Original oder eine qualifizierte elektronische Signatur – kein PDF mit reingeklatschter Unterschrift. Trotzdem ist ein PDF mit reingeklatschter Unterschrift immer noch ein Vertrag, nur halt in Textform. Und damit immer noch besser, als eine mündliche Absprache.</li>



<li><strong>Sprachnachrichten und Chatverläufe zählen mit</strong>. Viele denken, nur ein unterschriebenes PDF sei „richtig verbindlich&#8220;. Auch ein WhatsApp-Verlauf kann als Vertrag oder zumindest als Beweismittel gelten.</li>



<li><strong>AGB clever einbinden.</strong> Wenn du mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen arbeitest, müssen die <em>vor</em> Vertragsschluss erkennbar einbezogen werden – nicht erst hinterher als Fußnote in der Rechnung nachgeschoben.</li>



<li><strong>Bei Unsicherheit: schriftlich bestätigen.</strong> Ein simples „Hiermit bestätige ich unsere Vereinbarung: &#8230;&#8220; per E-Mail rettet dir im Zweifel den ganzen Vertrag.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Take-away</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Überleg dir auf jeden Fall einen guten Workflow für deine Verträge, die du abschließt, z.B. ein persönliches Gespräch, danach ein Angebot, dann eine Bestätigung abwarten, diese auch dokumentieren und dann nochmal eine Onboarding Mail mit den wichtigsten Inhalten des Vertrages zuschicken. Wirkt auch viel professioneller so.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mein Rat, ganz ehrlich: Lieber einmal zu viel schriftlich bestätigt als einmal zu wenig. 📝</p>



<h2 class="wp-block-heading">Last but not least</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wichtig ist auch, dass der Inhalt sehr gut passt. Eine Bestätigung über 5 Coaching-Sitzungen bringt dir zwar immerhin darüber Klarheit, aber was das jetzt genau heißt (wie lang sind die Sitzungen? In welchem Zeitraum sollen die Sitzungen durchgeführt werden? Gibt es zwischen den Sitzungen Begleitung? Gibt es Begleitmaterialien? Sind die Sitzungen digital?) hast du dann immer noch nicht geklärt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-niesert.de/vertraege-abschliessen/">Verträge abschließen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-niesert.de">Klartext &amp; Kleingedrucktes</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
