Newsletter Juli 2026
Hallihallo und guten Tag,
schön, dass du dabei bist! Hier kommt deine erste Ausgabe – rechtliche Themen in einer Sprache, die nicht nach Aktenstaub schmeckt.
Versprochen. ✨
Klartext des Monats
Wie ich beinah eine Abmahnung bekommen hätte
Letzte Woche wollte ich diesen Newsletter mit einem GIF aufpeppen. Kurz auf Giphy, perfektes Tanz-GIF gefunden, kopiert, eingefügt. Fertig. Dachte ich. Dann meldete sich die Stimme in meinem Kopf: „Claudia… Nutzungsrechte?“ Ich zurück zu Giphy. Klein, unscheinbar, ganz unten: „For personal use only. No commercial use.“
Take-away: „Kostenlos im Netz“ heißt nicht „darfst du fürs Business nutzen“.
Ein Newsletter bedeutet kommerzielle Nutzung. ⚖️ Falls du dich gerade fragst, ob du auch Gifs verwendet hast: schau nach – lieber jetzt entfernen als später ärgern. 🌿
Kleingedrucktes des Monats
Der AI Act kommt – betrifft auch dich
Am 2. August 2026 tritt Artikel 50 des EU AI Acts in Kraft. Und nein, das ist nicht „nur was für die Tech-Konzerne“ – sobald du KI im Business einsetzt, betrifft es dich.
Das Wichtigste auf einen Blick: KI-generierte Bilder, Videos & Texte (z. B. Midjourney-Bilder, ChatGPT-Blogartikel) müssen als KI-generiert erkennbar sein. Ausnahme: Wenn du Texte redaktionell prüfst und freigibst (Workflow dokumentieren!), entfällt die Pflicht.
Sanktionen? Bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des Jahresumsatzes. Nicht ohne.
Panik oder Peanuts?
Thema: „Ich nutze ChatGPT für meine Newsletter-Texte, lese sie aber gegen und passe sie an. Ich kennzeichne aber nicht, dass ich das mache. Panik oder Peanuts?“
Oder irgendwas dazwischen?
Defintiv Peanuts: Wenn du redaktionell drüberschaust, greift die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht.
Wichtig: dokumentiere deinen Workflow. Das ist dein Schutzschild, falls jemand auf die Idee kommt und behauptet, du würdest die Texte automatisch mit KI erstellen lassen und veröffentlichen, ohne drüber zu schauen oder sogar inhaltlich nochmal zu bearbeiten.

