Die GbR

Die GbR – die Rechtsform, in die man reinstolpern kann

Du und deine beste Kollegin habt beschlossen, gemeinsam durchzustarten. Kein großer Plan, kein Notartermin, einfach: „Lass uns das zusammen machen!“ Herzlichen Glückwunsch – ihr habt vermutlich gerade eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (=GbR oder auch BGB-Gesellschaft) gegründet. Und zwar ganz ohne Papierkram, ganz ohne Unterschrift, manchmal sogar ohne es zu merken.

Klingt gemütlich? Ist es auch. Aber genau in dieser Gemütlichkeit können fiese Fallen stecken. Lass uns da mal durch den Paragrafen-Dschungel spazieren. ☕

Was ist die GbR eigentlich?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist quasi die Mutter aller Personengesellschaften (§§ 705 ff. BGB). Die unkomplizierte Variante fürs Gründerinnen-Leben: Du brauchst mindestens eine zweite Person, kein Startkapital, keine Eintragung ins Handelsregister und hast keine Set-Up-Kosten für die GbR selbst. Klingt nach einem guten Deal, oder?

Gründen ganz ohne Papierkram (naja, beinah)

Aber du musst aufpassen: Die GbR entsteht oft automatisch – einfach dadurch, dass ihr euch wie Geschäftspartnerinnen verhaltet, auch ohne ein Wort darüber zu verlieren. Ihr sitzt zusammen im ersten Kundengespräch, sprecht von „wir“ und „unserem Angebot“? Genau das reicht schon. Ihr müsst euch nicht mal bewusst dafür entscheiden. Zack, habt ihr eine GbR mal kurz so nebenher gegründet.

Wenn ihr das wollt: super. Falls nicht: eher ungünstig.

Abgesehen davon: ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist zwar nicht Pflicht, aber mündlich abzuschließen ist wie ohne Kümmel-Fenchel-Anis-Tee in den Montag zu starten. Theoretisch geht’s. Empfehlenswert ist es nicht. 😉

Nichst steht unter Kontrolle. Das ist die Illusion

— Jurassic Park

Ganz so dramatisch wie in Jurassic Park ist die Gründung einer GbR dann doch nicht ganz. Ihr könnt auf jeden Fall Kontrolle durch einen guten GbR Vertrag erlangen.

Wie in einem Ehevertrag legt ihr jetzt, wo ihr euch beide richtig gut versteht, fest, wie es im Falle eines Streites auseinandergehen soll.

☕ Meine persönliche Story

Damals bei meiner GbR-Gründung habe ich das auch genauso mit meiner Kollegin gehandhabt. Wir haben uns zusammengesetzt und überlegt, was eine faire Aufteilung wäre, wenn wir nicht mehr zusammen weitermachen wollen. Und dann hab ich den Vertrag aufgesetzt.

Als es dann zur Auflösung kam, sind wir dann doch von unseren Regelungen abgewichen, aber im Grunde hätte ich auf das Vereinbarte pochen können, wenn es hart auf hart gekommen wäre.

Die GbR muss dennoch beim Gewerbeamt und Finanzamt angemeldet werden (falls es eine gewerbliche GbR ist) oder einfach nur beim Finanzamt, wenn ihr eine freiberufliche GbR habt.

Aber trotzdem könnt ihr auch ohne diese Anmeldung versehentlich eine GbR gründen.

Der Name macht’s

Klein, aber fein: Bei der GbR müsst ihr ausgeschriebene Vor- und Nachnamen aller Gesellschafterinnen führen, plus den Zusatz „GbR“. „Team Awesome GbR“ funktioniert also leider nicht – so kreativ ist der Gesetzgeber dann doch nicht drauf. 😅

Jetzt wird’s ernst: die Haftung

Hier kommt der Teil, den jede Gründerin wirklich-wirklich verstehen sollte, bevor sie loslegt: In der GbR haftet jede Gesellschafterin persönlich und unbeschränkt. Haus, Hund, Hof – alles ist mit im Spiel, weil es keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen gibt.

Und das Schlimmste (oder Beste, je nach Perspektive): Jede von euch kann die GbR verpflichten. Auch ohne vorherige Absprache.

Ein Beispiel aus der Praxis: Anna und Barbara vereinbaren, dass Barbara keine langfristigen Verträge für die GbR abschließen darf. Barbara hält sich nicht dran und mietet trotzdem einen Co-Working-Space für fünf Jahre. Ergebnis: Die GbR muss zahlen. Eine Beschränkung zwischen Anna und Barbara hat nach außen keine Wirkung. Und dass Barbara alleine den Vertrag für die GbR unterschreibt ändert daran auch erstmal nichts.

Kann die GbR nicht zahlen, haften Anna und Barbara beide zusätzlich persönlich – auch Anna, obwohl sie’s ausdrücklich verboten hatte. Sie hat zwar möglicherweise vielleicht einen Ausgleichsanspruch gegen Barbara (Achtung Fachwort: den sogenannten Binnenregress), aber erstmal steht sie mit im Feuer.

Houston, wir haben ein Problem

— Apollo 13

Vertrauen ist bei der GbR also nicht nice-to-have, sondern die Geschäftsgrundlage.

Wir wissen doch alle, wie das ist: Wenn es hoch hergeht und die beteiligten Parteien schon zerstritten sind, gibt’s meistens keine gute Gesprächsbasis mehr. Dann verhandelt keiner mehr fair, dann zählt nur noch, was schwarz auf weiß steht. Genau deshalb ist der GbR Vertrag unfassbar wichtig – nicht weil ihr euch misstraut, sondern weil ihr in guten Zeiten regelt, was in schlechten Zeiten gilt.

Aus meiner Beratung: Ich habe mehr als einmal ein Gründerteam in der Gründungsphase beraten und begleitet und die GbR-Haftungs-Ansprache gehalten aber alle waren überzeugt: „wir kennen uns seit Kindergarten, wir kennen uns seit zwei Monaten, wir kennen uns seit zwei Jahren: wir werden uns nie zerstreiten“. Und ja in manchen Fällen hat das super funktioniert aber in mehr Fällen eben nicht. Und dann ist ohne Vertrag die sogenannte „Kacke am Dampfen“.

Was ist noch wichtig?

Für die Gründung braucht ihr kein Mindestkapital, wie z.B. bei einer GmbH. Theoretisch könnt ihr mit dem loslegen, was ihr in der Hosentasche dabei habt.

Für die Buchhaltung reicht erstmal eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), also keine Bilanzierung oder andere buchhalterische Herausforderungen. Das ändert sich, falls ihr eine gewerbliche GbR habt, sobald ihr mehr als 80.000 Euro Gewinn oder 800.000 Euro Umsatz pro Jahr macht.

Neu seit 2024: die eGbR

Übersetzung gefällig? Seit dem 1. Januar 2024 gibt’s die eGbR – die eingetragene GbR. Sie wird ins Gesellschaftsregister eingetragen (wer konkreter schmökern will: § 707 BGB) und ist dadurch automatisch rechtsfähig, also Trägerin eigener Rechte und Pflichten. Sie bekommt sogar ein eigenes Gesellschaftsvermögen, während die klassische, nicht eingetragene GbR nur Gesamthandsvermögen hat – das Vermögen gehört dann euch allen gemeinsam.

Ein Detail am Rande, das trotzdem wichtig sein kann: Der Sitz einer normalen GbR darf mittlerweile auch im Ausland liegen, der Sitz der eGbR muss dagegen immer im Inland bleiben.

Für viele Gründerinnen kann die eGbR eine wirklich sinnvolle Variante sein, gerade wenn Rechtsfähigkeit oder ein eigenes Gesellschaftsvermögen für euch relevant sind. Pauschal sagen „mach das“ kann ich dir hier aber nicht – das hängt stark von eurem konkreten Vorhaben ab.

Klartext zum Mitnehmen

Die GbR ist die charmante Reinstolper-Rechtsform: schnell gegründet, günstig, unkompliziert. Aber die unbeschränkte persönliche Haftung ist der Kern des Ganzen. Wer gemeinsam gründet, sollte sich vorher wirklich-wirklich Gedanken über einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag machen – und darüber, ob eine eGbR oder vielleicht sogar eine andere Rechtsform der bessere Fit ist.

Nochmal ein Überblick:

Für wen?Freiberufler:innen, Gewerbetreibende, Soloselbständige, aber auch bereits bestehende Firmen können sich zu einer GbR zusammenschließen
Wieviele Gründer:innen?Mindestens 2 Personen
GründungsformalitätenAnmeldung der gewerblichen GbR beim Gewerbeamt und danach beim Finanzamt Anmeldung der freiberuflichen GbR nur beim Finanzamt
GründungskostenKeine
MindestkapitalKeins
Haftungvolle unbeschränkte Haftung für alles mit Haus-Hund-Hof
NameVor- und Nachname aller beteiligter Personen
unternehmerische Freiheitenvolle unternehmerische Freiheit
Buchhaltung/ BürokratieEÜR und einfache Buchhaltung bis zu 80.000 Euro Gewinn/ 800.000 Euro Umsatz
Dauer der Gründungein Fingerschnips lang

Du überlegst gerade, mit jemandem zusammen zu gründen? Lass uns vorher draufschauen, bevor aus eurem Traumteam ein Haftungsfall wird. 📝

Und schick ihr auf jeden Fall diesen Beitrag. 🤓

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