AGB oder Vertrag – was brauche ich wann und was gehört wo rein? Teil 1
„Ich brauche keine AGB, ich hab einen Vertrag, da steht alles drin.“
Stimmt so nicht unbedingt, aber diese Aussage kenn ich. Und es ist zugegebenermaßen gar nicht so einfach, AGB und Verträge auseinander zu halten. Zumal Verträge auch AGB sein können. Das klingt jetzt erstmal verwirrend.
Klartext also. Fangen wir vorne an.
Was sind eigentlich AGB?
Vorformulierte Geschäftsbedingungen
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen – sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die du für mehrere Verträgen verwendest (die Gerichte sagen, dass es mindestens drei Verträge sein müssen). Du schreibst sie einmal, und sie gelten für alle deine Kund:innen und für alle deine Aufträge gleich.
Das ist keine Frage des Benennens. Du kannst dein Dokument „Vertrag“, „Lieferbedingungen“, „Nutzungsbedingungen“ oder „Meine Regeln“ nennen – wenn der Inhalt vorformuliert ist und für viele Verträge genutzt wird, behandelt das Gesetz diese Regeln als AGB.
Beispiel: Die Schilder an einer Waschstraße vorne dran sind z.B. AGB. Dort steht häufig sowas wie: „Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter, unmissverständlicher Einfahrts- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.“
Diese Regel ist für alle Waschanlagennutzer:innen vorformuliert.
Und das hat Konsequenzen. Denn für AGB gelten besondere Regeln: Sie müssen wirksam einbezogen werden, sie werden strenger auf Fairness geprüft, und bestimmte Klauseln sind darin schlicht verboten – egal wie schön sie formuliert sind.
Du musst sie wirksam einbeziehen
Ja genau, wenn du AGB verwendest, musst du sicherstellen, dass du die AGB wirksam einbezogen hast. Klartext: Du musst sicherstellen, dass deine Kund:in deine AGB an der Stelle vorfindet, die du ihr genannt hast (z.B. deine Website -> AGB) und sie in Ruhe lesen kann, BEVOR sie „Ja“ zu deinem Angebot sagt. Liest sie deine AGB nicht, ist das ihr Problem.
Mein Tipp:
Schriftliche Zusammenarbeit (Vertrag per E-Mail oder als PDF): Schick die AGB zusammen mit dem Vertragsentwurf – oder verlinke sie im Angebot klar und deutlich. Am sichersten ist ein Satz im Vertrag wie: „Es gelten die AGB von [dein Name] in der Version vom [Datum], abrufbar unter [Link] / als Anlage beigefügt.“
Online-Buchung (Kurs, Programm über eine Website): Bevor jemand auf „Jetzt kaufen“ klickt, muss ein Häkchen da sein: „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie.“ Kein Häkchen, keine wirksame Einbeziehung. Easypeasy – aber bitte nicht vergessen.
Mündliche Vereinbarung (Telefonat, DM, Erstgespräch): Hier wird’s knifflig. Wenn du mündlich einen Vertrag schließt, hast du kaum eine Chance, AGB nachträglich einzubeziehen. Deshalb: Mach es zur Gewohnheit, immer schriftlich zu bestätigen – und die AGB dabei zu verlinken oder anzuhängen.
„Ja aber was ist, wenn ich auf meine AGB verlinke im Angebot und meine Kundin sie nicht liest, mein Angebot trotzdem annimmt, aber sich heimlich denkt: „den AGB stimme ich NICHT zu.“ Hab ich dann ein Problem?“
Nein, denn in der Sekunde, wo deine Kund:in dein Angebot annimmt, ist es egal, ob sie heimlich denkt: „diese AGB will ich nicht“. Deine AGB gelten dann trotzdem.
Das nächste Mal, wenn du in ein Parkhaus fährst oder in eine Auto-Waschanlage, nutz die Zeit und lies dir mal deren AGB durch – der eine Aushang vorne dran, wo über Haftung geschrieben wird. Ist echt spannend.
Schriftliche Zusammenarbeit (Vertrag per E-Mail oder als PDF): Schick die AGB zusammen mit dem Vertragsentwurf – oder verlinke sie im Angebot klar und deutlich. Am sichersten ist ein Satz im Vertrag wie: „Es gelten die AGB von [dein Name] in der Version vom [Datum], abrufbar unter [Link] / als Anlage beigefügt.“
Online-Buchung (Kurs, Programm über eine Website): Bevor jemand auf „Jetzt kaufen“ klickt, muss ein Häkchen da sein: „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie.“ Kein Häkchen, keine wirksame Einbeziehung. Easypeasy – wenn man’s nicht vergisst.
Mündliche Vereinbarung (Telefonat, DM, Erstgespräch): Hier wird’s knifflig. Wenn du mündlich einen Vertrag schließt, hast du kaum eine Chance, AGB nachträglich einzubeziehen. Deshalb: Mach es zur Gewohnheit, immer schriftlich zu bestätigen – und vorher bereits die AGB zu verlinken oder per Mail zu zuschicken.
Was wird üblicherweise geregelt?
Du kannst extrem viel in deinen AGB regeln, z.B.:
- Deine Haftung
- Wann du dein Geld haben willst
- Wann und wie deine Kund:in kündigen kann
- Ob und wie deine Kund:in widerrufen kann
Ist jede Regelung (=Klausel) wirksam?
Naja, da wird es jetzt etwas problematisch, da Unternehmer:innen, die AGB benutzen, am liebsten alles zu ihren Gunsten regeln würden. Ist ja klar, du bist Unternehmer:in und nicht Mutter Theresa.
Also gibt es im Gesetz ein paar Beschränkungen, manche Regelungen sind komplett unwirksam.
Du kannst zum Beispiel die Haftung für Leib und Leben nicht in den AGB ausschließen.
Andere Regelungen sind überprüfbar. Die enthalten meistens Wörter wie „unangemessen lange“. In dem Fall kann ein Gericht überprüfen: war die vereinbarte Frist „unangemessen lange“? Und falls es diese Frage bejaht, ist deine Regelung unwirksam. Pech gehabt.
Überraschende Klauseln
Überraschende Klauseln sind immer unwirksam. Überraschend wäre zum Beispiel folgende Klausel: Jemand bestellt einen Katalog für Bürobedarf. Im Kleingedruckten findet sich die Bestimmung, dass mit der Bestellung eines Katalogs zugleich ein „lebendes Hausschwein“ gekauft wird.
Da wäre ich ehrlich gesagt auch schon sehr überrascht, wenn dann neben dem Katalog ein Schweinchen sitzen würde und mich angrunzen würde.
Das ist natürlich ein extremes Beispiel.
Und was ist dann ein Vertrag?
Das findest du im zweiten Teil des Beitrags. Den findest du hier.
Dieser Blogbeitrag ist allgemeines Rechtswissen und keine individuelle Rechtsberatung. Du hast konkrete Fragen zu deinen AGB? Dann meld dich – dafür bin ich da.

